Kapitallebensversicherungen, die nach dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden, müssen voll besteuert werden. Allerdings müssen die Erträge der Kapitallebensversicherung nur zur Hälfte besteuert werden, wenn die Versicherung erst mit Vollendung des 60. Lebensjahres des Versicherungsnehmers fällig wird und sie zu diesem Zeitpunkt mindestens zwölf Jahre bestanden hatte.
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