Wünscht der Versicherte eine Erhöhung des Beitrags, dann sind Gesundheitsfragen von der versicherten Person erneut zu klären. Bei einer eventuellen Verschlechterung des Gesundheitszustands des Versicherungsnehmers kann es demzufolge Probleme mit eine Anpassung des Versicherungsschutzes geben. Grundsätzlich kann man sagen, dass die Versicherung den Anspruch hat den Gesundheitszustand des Versicherten unter bestimmten Umständen erneut zu überprüfen. Dazu wird in der Regel eine ärztliche Untersuchung bzw. ein ärztliches Gutachten eingeholt.
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