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Im Jahr 2012 kommt es bei der Lebensversicherung und Altersvorsorge zu wichtigen Änderungen. Wir informieren Sie, worauf Sie im neuen Jahr achten sollten und welche Fallstricke es zu beachten gilt. Durch die Einführung der Rente ab 67 Jahren kommt es insbesondere bei der Rentenversicherung und der privaten Altersvorsorge zu teils umfassenden Veränderungen.

Lebensversicherungen: Der Garantiezins wird um 0,5% gesenkt

An dem 01.01.2012 wird der sogenannte Garantiezins auf nur noch 1,75% gesenkt. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem der Garantiezins noch bei 2,25% lag entspricht dieser einer Reduzierung um 0,5%. Der Garantiezins ist auch bekannt als Rechnungszins und wird vom Bundesfinanzministerium für neue Verträge vorgegeben. Die Lebensversicherer müssen ab 2012 entsprechend der Anordnungen des Bundesfinanzministeriums bei Lebensversicherungen einen Garantiezins von 1,75% geben. Wichtig ist, dass diese Änderungen nur für neue Versicherungsabschlüsse gilt. Bestehende Versicherungsverträge sind davon nicht betroffen, wodurch sich bei einer laufenden Kapitallebensversicherung nichts ändert.

Man sollte sich trotz der Reduzierung des Garantiezinses keinesfalls zum Abschluss einer Kapitallebensversicherung drängen lassen. Die Verbraucherzentrale warnt ausdrücklich davor, übereilt einen Vertrag abzuschließen, ohne sich ausreichend informiert zu haben. Auch im Jahr 2012 wird es sehr gute und rentable Lebensversicherungen geben, weshalb man trotz der Senkung des Garantiezinses auch im neuen Jahr eine Kapitallebensversicherung in aller Ruhe auswählen und abschließen kann.

Steuervorteile bei Lebensversicherungen ab 62 Jahren

Seit dem Jahr 2005 werden neu abgeschlossene Lebensversicherungen in Deutschland zum Auszahlungszeitpunkt voll besteuert. Nun gibt es erstmals Steuervorteile, wenn die Lebensversicherung erst ab dem 62. Geburtstag des Versicherten fällig wird. In diesem Fall wird nur noch die Hälfte des Ertragsanteils besteuert. Diese Altersgrenze von 62 Jahren gilt auch für Einmalauszahlungen aus der privaten Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht. Somit lohnt es sich ab sofort darauf zu achten, dass man die Laufzeit der Lebensversicherung bzw. auch Rentenversicherung so wählt, dass man von dieser Steuerentlastung profitieren kann.

Riester Rente und Rürup Rente wird erst ab 62 ausbezahlt

Auch bei der Riester Rente und Rürup Rente kommt es zu Veränderungen durch die Einführung der gesetzlichen Regel-Altersrente mit 67 Jahren. Entsprechend der Erhöhung um 2 Jahre, können auch Riester- und Rürup Verträge erst mit 62 Jahren (statt zuvor 60 Jahren) ausbezahlt werden. Wer trotzdem eine frühere Auszahlung möchte, der verliert die staatliche Förderung. Diese Regelung gilt für alle Neuverträge ab de, 01.01.2012. Bestehende Riester- und Rürup Verträge sind davon nicht betroffen.

Unisex Tarife bei Versicherungen

Im Jahr 2012 werden auch die von der EU beschlossenen Unisex Tarife eingeführt. Das bedeutet, dass spätestens zum Stichtag am 21.12.2012 die Versicherungen für Frauen und Männer gleich viel kosten müssen. Bislang gab es aufgrund der unterschiedlichen Lebenserwartung von Frauen und Männern teils erhebliche Unterschiede bei der Lebensversicherung, der Rentenversicherung und auch der privaten Krankenversicherung. Die Versicherer müssen ihre Verträge nun soweit anpassen, dass ein Unisex Tarifmodell angeboten werden kann. Wahrscheinlich kommt es zu einer Angleichung, sodass es für Männer teilweise günstiger, für Frauen unter Umständen ab dem Jahr 2012 sogar teurer werden kann, wenn man einen neuen Versicherungsvertrag abschließt.

Senkung des Beitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung

Während die meisten Änderungen bislang eher eine Mehrbelastung bedeutet haben, gibt es durch die Senkung des Beitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung eine spürbare Entlastung. Der Beitrag fällt ab dem 1. Januar von 19,9 auf 19,6 Prozent. Für einen durchschnittlichen Arbeitnehmer mit einem Brutto-Monatsverdienst von 2.500 Euro bedeutet dies eine jährliche Entlastung von 45 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze bei der Rentenversicherung wird zudem auf 67.200 Euro pro Jahr (im Osten 57.600 Euro pro Jahr) erhöht, was eine zusätzliche Entlastung bedeuten kann, wenn man ein überdurchschnittliches Einkommen nahe der Beitragsbemessungsgrenze hat.

2 Kommentare auf “Lebensversicherung und Altersvorsorge: Das sind die Änderungen im Jahr 2012”

  1. […] schon heute oft nicht zur Aufrechterhaltung des eigenen Lebensstandards aus. Deshalb ist eine Vorsorge, beispielsweise in Form der staatlich geförderten Riester- oder Rürup-Rente oder der […]

  2. […] rechnerisch mehr Geld in der Tasche, welches ganz prima mit einleuchtenden Argumenten wie z.B. „Vorsorgeaufwendungen aus Steuerentlastungen finanzieren und dadurch keine monatlichen Mehrkosten haben“ an den Kunden gebracht werden […]